Die trügerische Sicherheit der Betriebsrente: Warum garantierte Auszahlungen keine Garantien sind

Die trügerische Sicherheit der Betriebsrente: Warum garantierte Auszahlungen keine Garantien sind

Viele Arbeitnehmer setzen große Hoffnungen in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) und klassische Rentenversicherungen, denn eine „garantierte Rente“ klingt nach einem sorgenfreien Ruhestand. Doch bei genauerem Hinsehen zeigt sich: Die vermeintliche Sicherheit ist oft trügerisch – und das kann im Alter zu einem echten Aha-Effekt führen.

Während der Ansparphase profitieren Beschäftigte von Steuer- und Sozialabgabenersparnissen, da die Beiträge direkt vom Bruttogehalt abgezogen werden. In der Auszahlungsphase kehrt sich dieser Vorteil jedoch um: Die BetriebsRente wird zu 100 % besteuert, und es fallen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Dadurch schrumpft die tatsächliche Auszahlung oft deutlich – viele Rentner sind überrascht, wie wenig netto am Ende wirklich übrig bleibt.

Zudem sind die oft beworbenen Garantien nicht immer so sicher, wie sie scheinen. Gerade bei klassischen, versicherungsförmigen Durchführungswegen wie Direktversicherungen oder Pensionskassen führen das anhaltende Niedrigzinsumfeld, hohe Kosten und sinkende Überschussbeteiligungen dazu, dass die tatsächlichen Erträge häufig hinter den Prognosen zurückbleiben. Überschüsse sind nicht garantiert und können ganz ausfallen, sodass die zugesagte Rente geringer ausfällt als erwartet.

Ein weiteres Risiko liegt beim Arbeitgeber: Besonders bei Direktzusagen oder arbeitgeberfinanzierten Modellen kann es problematisch werden, wenn das Unternehmen die zugesagten Pensionsverpflichtungen nicht vollständig finanziert hat. Im Mittelstand sind Deckungslücken von mehr als 50 % keine Seltenheit. Im Falle einer Insolvenz oder Unternehmensnachfolge können die Versorgungszusagen dadurch gefährdet sein.

Darüber hinaus spielen gesetzliche Rahmenbedingungen eine entscheidende Rolle, die vielen Versicherten kaum bekannt sind. Die § 314 und § 316 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) geben der Finanzaufsicht (BaFin) weitreichende Befugnisse, wenn eine Versicherungsgesellschaft in finanzielle Schwierigkeiten gerät. In solchen Fällen kann die BaFin Zahlungen aussetzen oder Leistungen kürzen – auch bei bestehenden Verträgen. Das bedeutet, selbst wenn man jahrzehntelang Beiträge gezahlt hat, gibt es keine absolute Garantie auf die volle Auszahlung der Betriebsrente oder Versicherung. Im Krisenfall können zugesagte Leistungen reduziert werden, um die Zahlungsfähigkeit des Versicherers zu sichern.

Auch wenn die Verwaltung der bAV an externe Versorgungsträger ausgelagert wird, bleibt der Arbeitgeber grundsätzlich haftbar. Doch wenn der externe Träger die Leistungen nicht erbringen kann und der Arbeitgeber selbst wirtschaftlich angeschlagen ist, drohen Versorgungslücken – und niemand garantiert mehr die volle Auszahlung.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Die betriebliche Altersvorsorge und klassische Rentenversicherungen haben keine Garantie für einen sorgenfreien Ruhestand. Steuern, Sozialabgaben, wirtschaftliche Risiken beim Arbeitgeber und die gesetzlichen Möglichkeiten zur Leistungskürzung machen die Sicherheit oft trügerisch. Wer seine Zukunft aktiv gestalten möchte, sollte diese Risiken kennen und Alternativen prüfen. Denn nicht alles, was „garantiert“ scheint, ist am Ende auch wirklich sicher – und wer frühzeitig informiert und breit aufgestellt ist, erlebt im Alter keine bösen Überraschungen. 

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